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Johanna Lamprecht Osteopathie
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9:00-20:00
Samstag-Sonntag: nach Vereinbarung
Johanna Lamprecht Osteopathie
Adresse
Johanna Lamprecht Osteopathie
Lübeck und Umgebung
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Johanna Lamprecht Osteopathie und Physiotherapie für Pferde und Hunde gültig ab dem 15.09.2022
§ 1
Anwendungsbereich
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Johanna Lamprecht Osteopathie und dem Auftraggeber des jeweiligen Behandlungsvertrages.
§ 2
Behandlungsvertrag
1.
Der Behandlungsvertrag der Parteien kommt durch eine verbindliche Terminvereinbarung
zustande. Die Terminvereinbarung bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung seitens der
Therapeutin.
2.
Die Therapeutin kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch einseitige Kündigung,
insbesondere in folgenden Fällen, beenden:
a. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Therapeutin ist nicht
gewährleistet;
b. Die Therapeutin stellt fest, dass die Beschwerden des Pferdes oder Hundes aufgrund ihrer
Qualifikation oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandelt werden können oder
dürfen;
c. Die Therapeutin stellt fest, dass die Behandlung sie in Gewissenskonflikte
bringen könnte;
d. Uneinigkeit über die, für das jeweilige Pferd oder Hund, anzuwendende Diagnose- und
Therapiemethode.
3.
Im Falle der Kündigung durch die Therapeutin bleiben die bis dahin entstandenen
Ansprüche auf Honorar sowie auf Nebenkosten bestehen.
§ 3
Dienstleistungen
1.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienstleistungen durch Anamnese, Befundung und
Behandlung des vorgestellten Pferdes oder Hundes und entsprechende Dokumentation. Die konkrete Vorgehensweise wird individuell auf das vorgestellte Tier abgestimmt. Einzelheiten können
der Darstellung auf www.jl-Osteopathie.de entnommen werden.
2.
Die Wahl der Therapie- und Diagnosemethoden obliegt der Therapeutin. Sie entscheidet
nach fachlicher Einschätzung und nach bestem Wissen und Gewissen.
3.
Die Behandlung der Therapeutin ist keine tierärztliche Behandlung. Sie wird nur solche
Methoden anwenden, die nicht einer ärztlichen Tätigkeit vorbehalten sind.
4.
Ein Erfolg der Behandlung wird nicht geschuldet.
§ 4
Mitwirkung des Auftraggebers
1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten sowohl an der Anamnese
als auch an weiterem Behandlungsverlauf nach seinen Möglichkeiten auf Anweisung der
Therapeutin mitzuwirken. Er hat insbesondere sämtliche erforderliche Auskünfte im Rahmen
der Anamnese und Diagnose vollständig und zutreffend zu erteilen. Sollte die Therapeutin
zu der Auffassung gelangen, nicht umfassend und vollständig informiert zu werden, so kann
sie die Behandlung jederzeit abbrechen (vgl. § 3 a).
2.
Die Therapeutin weist darauf hin, dass durch von ihr empfohlene Maßnahmen außerhalb der
Behandlungszeiten der Behandlungserfolg deutlich verbessert oder verstetigt werden kann.
§ 5
Ansprüche auf Honorar
1.
Die Therapeutin hat Anspruch auf ein angemessenes Honorar, das auf Anfrage vor Beginn
der Behandlung ausdrücklich beziffert wird.
2.
Das Honorar ist für jeden Behandlungstag vom Auftraggeber in Bar oder per Überweisung zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann individuell vereinbart werden. Die Therapeutin wird denGeldempfang quittieren und auf Wunsch nachträglich eine Rechnung erstellen.
3.
Für den Fall der verspäteten Zahlung nach Rechnungslegung wird für jede Mahnung eine
Mahngebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
4.
Wird ein vereinbarter Termin nicht innerhalb von 48h abgesagt, so wird eine Versäumnisgebühr in Höhe der halben Behandlungssumme erhoben. Diese Summe kann gegebenenfalls beim nächsten Termin verrechnet werden. In begründeten Fällen finden Wir auch hier eine Lösung.
5.
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 6
Fahrtkosten
Die Therapeutin hat Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für jede einzelne Behandlung. Diese erfolgen ab dem 10. gefahrenem Kilometer in Höhe von 0,35€.
§ 7
Haftung
1.
Die Therapeutin hat für ihre berufliche Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Die Deckungssumme der Versicherung beträgt 3,0 Mio. € für Sach – und
Personenschäden. Für Schäden, die durch die Tätigkeit der Therapeutin an dem behandelten Tier im Eigentum der Auftraggeber entstehen, wird die Haftung ausdrücklich auf die hierfür bestehende Deckungssumme von 20.000,00 € beschränkt. Für
sonstige Sach – und Personenschäden wird die Haftung auf die hierfür bestehende
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. € beschränkt.
2.
Eine Haftung der Therapeutin für Schäden, die durch eine nicht vorsätzliche oder grob
fahrlässig herbeigeführte Verspätung oder Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Termins
entstehen, wird ausgeschlossen. Die Therapeutin versichert jedoch den Auftraggeber,
soweit es möglich ist, unverzüglich über solche Verzögerungen oder den Ausfall eines
Termins zu informieren.
3.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, das von ihm vorgestellte Tier
oder andere ihm zuzurechnende Umstände bei der Therapeutin entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8
Vertraulichkeit
Die Therapeutin behandelt die ihr zur Verfügung gestellten oder hergestellten Daten vertraulich. Informationen oder Auskünfte an Dritte werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters erteilt. Auf die Zustimmung kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und davon auszugehen ist, dass er der Weitergabe der Daten zustimmen würde. Dies gilt insbesondere für Informationen, die
an Hufschmiede, Sattler, Tierärzte, Tierkliniken oder Trainer im Interesse einer möglichst erfolgreichen Behandlung des Pferdes weitergeleitet werden.
§ 9
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein, so wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist vielmehr durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.